Rechtsprechung
VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Aufenthaltsbefugnis für Kurden aus Syrien
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 30 Abs 3 AuslG; § 30 Abs 4 AuslG; § 30 Abs 5 AuslG; § 42 AsylVfG
Aufenthaltsbefugnis; Ausländerregister; Bindungswirkung; freiwillige Ausreise; Identitätszweifel; Kurde aus Syrien; Maktumiin; Mitwirkung; Rückkehrhindernisse; staatenlos; syrische Staatsangehörigkeit; unregistrierter Kurde; Volkszählung; zu vertreten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Passlosigkeit - Vertreten müssen
Auszug aus VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 1 C 23.00 - InfAuslR 2001, 350, 352; VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris, jeweils m.w.N.).In solchen Fällen kann erst dann davon ausgegangen werden, dass er das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat, wenn er die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und diese dennoch nicht zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses geführt haben (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris).
- BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Auszug aus VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Zu berücksichtigen ist allerdings ggf. eine Beweisnot des Ausländers (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 P 109.94 [richtig: 9 C 109.84 - d. Red.] - BVerwGE 71, 180, 181; Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 - NVwZ 2004, 1250, 1252). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Zu berücksichtigen ist allerdings ggf. eine Beweisnot des Ausländers (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 P 109.94 [richtig: 9 C 109.84 - d. Red.] - BVerwGE 71, 180, 181; Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 - NVwZ 2004, 1250, 1252). - BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare …
Auszug aus VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 1 C 23.00 - InfAuslR 2001, 350, 352; VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris, jeweils m.w.N.). - VG Oldenburg, 01.11.2004 - 11 A 1553/03
Aufenthaltsbefugnis für Kurden aus Syrien
Auszug aus VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Nach Auffassung der Kammer (Urteil vom 1. November 2004 - 11 A 1553/03 - S. 9 f) spricht der Umstand, dass wesentliche Teile einer kurdischen Familie bereits seit langer Zeit in Syrien ansässig sind, indiziell gegen den Vortrag, zu der Gruppe der unregistrierten Kurden zu gehören.
- SG Osnabrück, 30.07.2007 - S 16 AY 12/07 Da die Antragsteller sich in Bezug auf die Aussichtslosigkeit der Vorsprache bei der Bot-schaft auf die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Maktumiin berufen und substantiierten Zweifeln an der Volkszugehörigkeit bestehen, trifft die Antragsteller die materielle Be-weislast (vgl. zur Frage der Beweislast im Fall der Maktumiinzugehörigkeit: VG Olden-burg, Urteil vom 18.04.2004, Az.: 11 A 3498/03).
Dies gilt um so mehr, als wegen der Verweigerung jeglicher Auskünfte syrischer Behör-den über registrierte und unregistrierte Kurden an ausländische Stellen allein der Betrof-fene selbst - gegebenenfalls mit Hilfe seiner Angehörigen - Identität, Status und Staaten-losigkeit belegen kann (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18.04.2004, Az.: 11 A 3498/03).
Zwar ist dabei eine mögliche "Beweisnot des Ausländers" zu berücksichtigen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, Az.: 9 C 109/94; Urteil vom 17. März 2004, Az.: 1 C 1/03); eine solche ist allerdings erst dann anzunehmen, wenn der Ausländer trotz eines schlüssigen und im Wesentlichen widerspruchsfreien Vortrags und bei Beachtung der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht in der Lage ist, das Fehlen der syrischen Staatsangehörigkeit zu belegen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18.04.2004, Az.: 11 A 3498/03).